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Die CO2-Maut ist eine neue CO2 abhängige Tarifkomponente in der LKW-Maut. Seit dem 1. Dezember 2023 ist die CO2-Maut in Deutschland bereits verpflichtend für Nutzfahrzeuge mit Emissionsausstoß.

Die Höhe der CO2 abhängigen Tarifkomponente richtet sich nach dem jeweiligen CO2-Emissionsausstoß der Fahrzeuge in Relation zu den CO2-Emissionsvorgaben der EU. Die Bundesregierung regelt dies durch eine Differenzierung der Fahrzeuge in CO2-Emissionsklassen. Fahrzeuge, die weniger Emissionen ausstoßen, kommen in eine bessere bzw. höhere CO2-Emissionsklasse und müssen einen geringeren CO2-Kostenaufschlag in der LKW Maut leisten.

Alle betroffenen Fahrzeuge werden erstmal der CO2-Emissionsklasse 1 zugeordnet. Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 erstmals zugelassen wurden, verbleiben in dieser Klasse, da, aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine höhere Emissionsklasse zugewiesen werden kann.

Für Fahrzeuge, die seit dem 1. Juli 2019 zugelassen wurden, besteht die Möglichkeit der Einstufung in eine höhere CO2-Emissionsklasse. Aus der Einstufung eines Fahrzeugs in eine bessere CO2-Emissionsklasse, resultiert ein reduzierter CO2-Kostenaufschlag. Gerade für Besitzer großer Flotten, kann die Einstufung der Nutzfahrzeuge in die relevanten CO2-Emissionsklassen, langfristig, gravierende Kosteneinsparungen bedeuten.

Es lohnt sich also, zu wissen welche CO2-Emissionsklasse die eigenen Nutzfahrzeuge haben. Mit den erforderlichen Dokumenten und Angaben lässt sich die CO2-Emissionsklasse eines Fahrzeugs einfach und schnell ermitteln. Bei großen Fuhrparks kann es allerdings schonmal etwas komplexer werden. Wir haben uns auf die Ermittlung der CO2-Emissionsklassen spezialisiert und stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Du möchtest ein kostenloses Beratungsgespräch zu deinem Fuhrpark? Dann fordere dieses ganz einfach über unser Formular an und wir melden uns gerne bei dir. Alternativ kannst du uns auch gerne eine E-Mail senden an: [email protected].

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